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Klarglas

Klarglas
 Tonne10.08.2006,
21:55 Uhr
 
Moin Leutz...
Hab ma e Frage .und zwar gehts darum,ich wollte mir so ein Klarglasrücklicht für ne simmi holen ,alles gut und schön ,der verkäufer sagt auch och das es mit roten birnen gestattet sei ,nun habe ich gehört dass es trotzdem nicht erlaucbt sei ,,,,is es erlaubt oder nich ??


Mfg:TOnne
 
Re: Klarglas
 S51-Fahrer10.08.2006,
22:22 Uhr
 

Kann man so nicht sagen.

Damit ein anderes Rücklicht Tüv gerecht ist braucht es eine ABe oder eine E-Nummer, die (in deinem Fall) für Bremslicht und für Rücklicht gilt.
Die E-Nummern kann man irgendwie aufschlüsseln...frag mich aber bitte net wie ;-)

Ob die e-Nummer Fahrzeugspezifisch ist kann ich dir net sagen....weiß das ganze Zeuch nur aus dem Auto-Bereich und da nimmt man in aller regel Fahrzeugspezifische Leuchten ;-)

 
Re: Klarglas
 SR50CE16.08.2006,
11:12 Uhr
 

Mahlzeit

alle mir bekannten Klarglasrückleuchten sind ohne Teilgutachten, ABE oder E-Prüfzeichen. Die einzige Möglichkeit so ein Rücklicht legal zu fahren ist per Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra. Am besten du sprichst bevor du so ein Rücklicht kaufst mal mit einem Prüfer welche Voraussetzungen du schaffen musst um eine Eintragung zu erlangen. Im Vorfeld kannst du dir ja den § 53 der StVZO mal anschauen.

 
Re: Re: Klarglas
 Tonne11.08.2006,
18:45 Uhr
 

Weiss jemand vieleicht wo man Klarglas herbekommt mit e-zeichen ???

 
Re: Re: Re: Klarglas
 firebird12.08.2006,
17:24 Uhr
 

die bullen wissen doch eh nicht ob das erlaubt is oder nicht.. hauptsache es leutet rot xD

 
Re: Re: Re: Re: Klarglas
 S51-Fahrer13.08.2006,
14:28 Uhr
 

Klar...
Alternativ kann das auch Blau leuchten....die haben doch eh keinen Plan wie das sein muss.

ABER SONST GEHTS NOCH?!?!?!

 

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