crosslenker eintragen? | | 8.03.2007, 18:51 Uhr | | mal ne rechtliche geschichte: muss ich mir den crosslenker (mit tüv) in die betriebserlaubnis eintragen lassen ? | | Re: crosslenker eintragen? | Simson SR 50 | 8.03.2007, 19:11 Uhr | | Ich glaub solang du die papiere hast und der net breiter als 40cm ist musst du ihn nicht eintragen lassen.
| | Re: Re: crosslenker eintragen? | S51-Fahrer | 8.03.2007, 21:15 Uhr | | Kommt drauf an.
Was heißt mit TÜV ? Teilegutachten? ABE? sonstiges?
Mit ABE muss i.d.r. nicht eingetrage werden (AUFLAGEN beachten!!!) Mit Teilegutachten MUSS eingetragen werden! Auch hier stehen Auflagen drin, welche es zu beachten gilt!
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