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Vape

Vape
 rossi1.04.2007,
09:54 Uhr
 
hallo
habe eine vape in meiner s51n will die jetzt eintragen lassen geht das und wenn ja muss ich dann blinker nachrüsten wegen der stärkeren zündung/ lichtmaschiene (s51n Version ohne blinker soll auch so bleiben) ps kann ich mir auch einen viergang eintragen lassen auf die s51n hat ja nur 3gang
mfg rossi
 
Re: Vape
 S51-Fahrer1.04.2007,
15:37 Uhr
 

4-Gang muss definitiv nicht eingetragen werden.

Ob man ne Vape eintragen muss, wage ich zu bezweifeln, bin mir aber net sicher.
Nein, du musst keine Blinker nachrüsten, weil deine Simme ja so gebaut wurde und auch die BE unter dem Aspekt erstellt wurde.

 
Re: Vape
 egal6.04.2007,
14:56 Uhr
 

Brauchst du nicht eintragen lassen,da sie der nachfolger der originalen zündung ist! und das die nur nen besseren stromkreis bringt halte ich für ein gerücht denn ich fahr das ding selber und da geht einiges mehr als mit standartzündung!!!!

 
Re: Re: Vape
 Etzer2.04.2007,
16:11 Uhr
 

Denke auch das man die Vape nicht eintragen lassen muss. Außer nem stabilerem Stromkreis bringts dir nix. Okay, vllt en besser anzug durch die leichte schwungmasse aber pfff, du fährst ja nicht schneller als *hust* 60^^ damit also isses eigentlich kein leistungstuning. Die Bullen würden sich glaube ehr noch freuen das du en schön helles licht hast.

 
Re: Re: Re: Vape
 3.04.2007,
11:11 Uhr
 

Die Zündung euntragen zu lassen halte ich auch für übertrieben.

 

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