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Legal?

Legal?
 TheHetzer9.04.2007,
19:57 Uhr
 
was kann man alles machen ???
ich hab nen s51 und würde gern obergurt hochbiegen , schutzbleche kürzen und kenzeichen am seitenhalter anbringen aber nun weis ich nicht ob ich das überhaupt darf dah ich gehört hab das zB das schutzblech nur bis zu einem bestimmten maß gekürtzt werden darf...
danke im vorraus TheHetzer
 
Re: Legal?
 S51-Fahrer9.04.2007,
21:07 Uhr
 

Ramen biegen: NEIN
Schutzblech: soweit ich weiß, in bestimmten Maßen.
Nummernschild: da das ja bei ner Simme net beleuchtet sein muss, denke ich, dass sollte klar gehen, sofern es noch gut lesbar ist.

Frag wegen dem Schutzblech und dem Nummernschild einfach mal bei ner örtlichen Prüfstelle (Tüv, Dekra, Gtü, ...) in deiner Nähe nach. Fahr einfach mal hin und erklär dem Prüfer was du vorhast und was er dazu sagt. Keine Angst, die Leute beißen net ;)

 
Re: Re: Legal?
 BlueEyed Zebra10.04.2007,
04:07 Uhr
 

Laut EU-Recht ist ein ausreichender Schmutzschutz vorgeschrieben. Gilt aber BRD-Recht. Hinten wären das bei voll belasteten Fahrzeug 150 mm über der Radachse. Vorne ausreichender Schmutzschutz (im Motorkalender der DDR von 81 steht notfalls auch mit Gummischürzen ). Keine scharfen Ecken und Kanten.
Seitliches Kennzeichen ist nicht legal, da KFZ symmetrisch aufgebaut sein müssen. Es gibt Krafträder und Autos mit seitlichem Kennzeichen, das ist allerdings bauartbedingt. Bei einem Umbau wird meist davon ausgegangen, ob dieser Umbau irgendwo positive Auswirkungen hat (es gilt nicht das subjektive Empfinden!), wenn nicht, war dieser Umbau nicht notwendig und wird somit auch nicht abgenommen.

MfG

 
Re: Re: Re: Legal?
 10.04.2007,
21:18 Uhr
 

und Fahrzeuge mit Beiwagen ;-)

 
Re: Re: Re: Re: Legal?
 BlueEyed Zebra10.04.2007,
23:50 Uhr
 

>:o( :op

:o)

 

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