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seitenständer

seitenständer
 Alex995.07.2007,
10:10 Uhr
 
muss ich meinen seitenständer abbauen wegen tüv oder kann ich den dranne lassen??
 
Re: seitenständer
 BlueEyed Zebra5.07.2007,
11:40 Uhr
 

Wenn ein Hauptständer da ist, ist das egal. Ansonsten muß er eingetragen sein un selbttätig einklappen (2 Federn) oder einen Motorsperrschalter besitzen.

MfG

 
Re: seitenständer
 5.07.2007,
15:47 Uhr
 

wenn's bauartgleich zu DDR-Variante ist oder original, hat der Seitenständer Bestandsschutz und bleibt somit dran!

Peer

 
Re: Re: seitenständer
 alex995.07.2007,
19:40 Uhr
 

aber der klappt docj
h auch alleine ein ohne zweite feder also wenn ich ihn hoch klappe ungefähr ab der hälfte denn klappt er ein

 
Re: Re: Re: seitenständer
 Etzer5.07.2007,
21:25 Uhr
 

Aber weil nur eine Feder dran ist, ist er heute nach neuem stand EIGENTLICH verboten, aber halt doch bestandsschutz. aus dem grund, weil die eine feder brechen kann. wenn zweie dran sind is dat net so schlimm...

 
Re: Re: Re: seitenständer
 BlueEyed Zebra6.07.2007,
01:12 Uhr
 

Sofern der Hauptständer noch dran ist, ist das eh egal.
Allerdings wäre mir ein Einklappen nach der Hälfte schon zu gefährlich. Selbst in den Anleitungen von IWL steht, daß die Seitenstütze beim geringsten Anstoß einklappt.

Übrigens: Wurde der Seitenständer zu DDR-Zeiten angebaut und dient als alleinige Stütze, muß ein Prüfbericht von einer KFZ-technischen Stelle der VP vorhanden sein.
War der Seitenständer serienmäßig die alleinige Stütze, ist das somit eh Bestandteil der BE.

Gab da mal so eine schöne Richtlinie zur Identifizierung von Kraftfahrzeugen :oD

 
Re: Re: Re: Re: seitenständer
 alex996.07.2007,
04:59 Uhr
 

na so ab einem viertel ungefähr eben wie bei einem normalen seitenständer

 
Re: Re: Re: Re: Re: seitenständer
 Etzer6.07.2007,
15:55 Uhr
 

Das mit dem Hauptständer ist nich egal. Es muss gewährleistet sein das wenn ein Seitenständer dran ist, dieser nicht durch kuriose Fremdeinwirkung wie schlaglöcher etc sich von selbst runter klappen kann. aber bei den alten MZ is das schnurz, genau so wie bei den Simmen. Is halt bestandsschutz....

 
Re: Re: Re: Re: Re: Re: seitenständer
 alex996.07.2007,
19:10 Uhr
 

der tüv prüfer hat nix dazu gesagt also würde der wohl auch net stören

 
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: seitenständer
 Etzer6.07.2007,
23:48 Uhr
 

Selbst wenn er was sagt, BESTANDSSCHUTZ!!!

Aber wenn er erst garnet anfängt mit mekern, dann kann man auch ganz froh sein^^. Manches funst halt doch im Leben...

 
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: seitenständer
 alex997.07.2007,
08:43 Uhr
 

RICHTIG!!

 

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