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Führerscheinfrage

Führerscheinfrage
 Wiesel11.09.2007,
15:50 Uhr
 
Hallöchen, ich wollt mir jetzt ne Simson S51 zulegen, hab aber so gut wie keine Ahnung von Motoren und Tuning. (Ich fahr lieber nur :) )
Ich hab jetzt ein Super Angebot für ne Simson S51 gesehen, die mir richtig gefällt. Das Problem ist aber, sie hat nen Motor mit 60cm³. Standard ist ja glaub 49,irgendwas. Ich habe aber nur einen Führerschein Klasse B (2003 gemacht). Ich weiss nicht, ob ich die Maschine überhaupt fahren darf. Die Simson darf ja bis max. 60 Kmh fahren, aber ändert sich das nicht mit der cm³ Zahl oder hat das gar nichts damit zu tun? Ist das überhaupt zulässig, die auf 60cm³ zu tunen?
Wie gesagt, bin da noch total unerfahren.
Der Verkäufer hat mir geschrieben:
Zur Zeit ist ein 60ccm Zylinder mit Tuning-Vergaser montiert Ich meine, ich hab nichts dagegen, dass ich schneller von 0 auf 60 komme, aber ich möchte auch fahren DÜRFEN. Und wie sieht das dann mit der Versicherung aus? Kostet das sehr viel mehr als 49ccm?

Ich danke sehr, für jede Antwort!
 
Re: Führerscheinfrage
 S51-Fahrer11.09.2007,
19:20 Uhr
 

Es ist quasi unmöglich das Ding legal zu fahren, denn die Leistungssteigerung eingetragen zu bekommen ist utopisch.
Und wenn sie eingetragen währe, brächtest du min. Kliasse A1 (für 125er) ums fahre zu dürfen.

 
Re: Führerscheinfrage
 BlueEyed Zebra11.09.2007,
19:23 Uhr
 

Wäre jetzt günstig, zu erfahren, was in Klasse B drin steht.
KKR der Zulassungsbestimmungen der ehemaligen DDR haben einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Am Kraftrad muß alles bauartgenehmigt sein. Die 60 ccm und der restliche Kram sind es nicht. Egal, ob das so ausgelegt ist, daß nur noch 10 km/h möglich sind, es sind 10 ccm zuviel. Bei den anderen Sachen muß ein Prüfer drüberschauen. Sprich Einzelabnahme. Leistungs und Geräuschmessung (Fahrgeräusch) und ab Bj. 86 Abgas.
Die kleinen Führerscheine weisen ausdrücklich aus, daß man Krafträder bis 50ccm und 50 km/h (EU-Schein 45km/h) fahren kann. [Klasse 4 und 5 hieß das zu meinen Zeiten]. Somit ist das Moped schneller, als man es fshren darf.
Gängige Praxis: Polizeibeamte interessiert das nicht. Meist wissen die das auch nicht. Bei der Versicherung fragt auch kein Mensch danach. Passiert aber irgend etwas, heißt es ganz schnell Führen eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis .
Deswegen macht man auch gleich den größeren Schein (bei mir wars 1b, 80ccm, 80km/h, ab 16 Jahre, beinhaltet 4 und 5, die auch ab 16 [sinnfrei, oder?], nach EU-Recht 125ccm, 15PS).
So, alle Klarheiten restlos beseitigt?

MfG

 
Re: Re: Führerscheinfrage
 S51-Fahrer12.09.2007,
13:27 Uhr
 

Klasse B (Auto) beinhaltet noch Klasse L, Klasse T/S und Klasse M.
Da es ja hier net um Trekker geht is nur Klasse M Relevant.
M is Mopped sprich Leichtkraftrad, also unter 50ccm und max 45 km/h, oder eben ne Simme mit max 60 km/h, dank der Sonderregelung. Mehr nicht!

OT: Noch genau ein Jahr, dann darf ich alles fahren was 2 Räder hat und Motorrad heißt :D

 

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