Scheint irgendwie in Mode zu kommen...
Wenn das Fahrzeug nach EU-Recht abgenommen wurde, gibt es keine Regelung bzgl. des Schmutzschutzes, es wird nur ein ausreichender Schutz gefordert.
Nach deutschem Recht siehts anders aus:
gedachte Linie von der Hinterachse parallel zu Fahrbahn. Bei belastetem Fahrzeug darf der Schmutzschutz höchstens 150 mm über dieser Linie enden (länger darfs sein), notfalls mit Sabberlatz :oD Vorn weiß ich echt nicht. Wie es mit Adeckungen aussieht, die direkt über dem Rad an der Schwinge montiert sind...gute Frage.
Wenns wirklich in den illegalen Bereich reingehen sollte, dann nicht übertreiben. Wegen ein paar Zentimeter streitet sich keiner, mißt keiner nach, fällt auch nicht auf.
Und wie immer: von der Breite her mindestens vollständige Abdeckung, flatterfrei, keine scharfen Ecken und Kanten.
MfG
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