beim Auot gibt es soweit ich weiss noch die Regelung, dass die Möglichkeit besteht, dass man die Stromzufuhr durch eine Sicherung trennten kann. Ausserdem kann es sein, dass die überprüfen, dass die Leuchten wirklich nur funktionieren wenn du den Motor nicht an hast! Also die dürfen nicht an gehen wenn der Motor läuft, ansonsten könntest du sie ja auch beim fahren an machen wenn die bullen weg sind, und dann ist das auch gegen das GEsetz!
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