Machen kann man viel. Es ist zumindest eine Freigabebescheinigung vom Hersteller erforderlich. Oder ein ähnliches Dokument, welches dem TÜV vorgelegt werden kann. Dummerweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das Bj. des Rahmens. Also auch alle Beschränkungen (Lärm, Abgas, Höchstgeschwindigkeit...). Hat das noch keiner gemacht, muß man einzeln prüfen lasen. Der Prüfer freut sich, wenn ein schwächerer Motor eingebaut wird. Aber es fallen ja weitere Prüfungen an. Das weitere Problem ist, daß du dann trotzdem nicht damit fahren darfst. Die Klasse M beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Damit müßte der Motor weiter gedrosselt werden (wie auch immer), somit verändern sich Lärm- und Abgasverhalten.
MfG
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