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Mini Blinker - Teilgutachten

Mini Blinker - Teilgutachten
 SimsonRider..3.01.2010,
13:55 Uhr
 
Hi,
ich habe vor einiger Zeit hier bei TKM Miniblinker 6V TKM-Racing mit Tüv (Farbe: Schwartz / Weiß) So auf der Rechnung bestellt. So im Frühling wollte ich meine Simson S51 nun endlich anmelden lassen, da fällt mir auf das für die Blinker ein Tüv Teilgutachten fehlt, für mein Cross Lenker hab ich eins. Also wäre es möglich mir dieses Teilgutachten nachzuliefern?
Mfg SimsonRider..
 
Re: Mini Blinker - Teilgutachten
 BlueEyed Zebra4.01.2010,
02:32 Uhr
 

Ist da ein E-Prüfzeichen (mit Landeskennzahl) mit 55 (Gute Frage, ich glaub, die 55 war für Krafträder), 1, 1a, 1b, 11 und/oder 2, 2a, 2b, 12 (die 1er für vorn, 2er für hinten oder eben die Kombination 11/12 für vorn und hinten) drauf?
Wenn ja, reicht das Prüfzeichen aus, Eintragung nicht notwendig.
Bei einer Zulassung nach deutschem Recht ist eine Prüfung vorgeschrieben (Prüfschlange, E-Zeichen oder nach Absprache mit TÜV sonstige Kennzeichnungen), muß evtl. eingetragen werden.
Zulassung nach EU-Recht nur noch E.

Fehlt da etwas drauf: Viel Spaß beim Streit.

Ansonsten auch noch die Anbaumaße beachten. Abstand innerer Rand Lichtaustritt zur Fahzeugmittelachse hinten 120 mm, vorn 170 mm bei 100 mm Abstand zum Scheinwerfer und nach EU-Recht hinten 90 mm und vorn 120 mm.

Sonst geht da absolut keine Eintragung, auch wenn Prüfzeichen da sind. Mischbestückungen sind auch nicht zulässig, d.h. alle Beleuchtungsteile am Fahrzeug müssen das gleiche Prüfzeichen besitzen.

Umrüsten kann man von deutschem Recht auf EU-Recht, sofern da alles eingehalten werden kann. Da wird dann die Beleuchtungsanlage nach EU eingetragen.

MfG

 
Re: Mini Blinker - Teilgutachten
 SimsonRider..4.01.2010,
15:00 Uhr
 

Erst mal Danke für deine Antwort,
ja da ist ein E9 Zeichen drauf, mit noch iwelchen anderren Zahlen drauf. Also einfach eintragen lassen und los ;)
Ich dank dir!
Mfg

 
Re: Re: Mini Blinker - Teilgutachten
 BlueEyed Zebra4.01.2010,
19:00 Uhr
 

*mal nen Blinker geholt hat* Die Zahl im Kreis mit dem E spielt keine Rolle. Die sagt nur aus, in welchem Land das Teil geprüft wurde. Gegenseitige Anerkennung, blah.
Fassung und Leistung sollte drauf stehen (bei mir [Blinker vom Honda Dax] ist da nen R 21 W [gut, sind nur 18 drin, das fällt nicht auf]).
Dann gibts da noch ein 11 und 12.
Und dann noch ein 50R (war noch so im Hinterkopf), meist gefolgt von einer üblen Zahlenkolone.

Wichtig: Scheinwerfer und Rücklicht müssen auch ein E haben. Wenn noch TGL oder Prüfschlange, darf nicht.
Wenn doch, Anbaumaße beachten (sollte nach deutschem Recht sein, ich weiß nicht, ob die letzten S51 unter westdeutscher Leitung ge E t wurden. Das sagt aber die BE aus.
Wenn alles stimmt, muß nichts eingetragen werden. Notfalls nochmal den Prüfer fragen, der muß ja eh über den Lenker schnuffeln. Der wird da sicher Auskunft geben.

MfG

 
Re: Re: Re: Mini Blinker - Teilgutachten
 SimsonRider..9.01.2010,
23:28 Uhr
 

Jo, Ok Danke.
Ich glaub das haut alles so hin ;)
Vielen Dank.

 

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