An der Ansaug- und Abgasanlage darf nichts verändert werden. Wenn irgend etwas passiert (allgemeine Verkehrskontrolle, Unfall, Anscheißen vom Nachbarn...) ist es egal, ob du den anderen Auspuff mit oder ohne Drosselkrümmer dran hast. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem, welches in der BE beschrieben wurde. Die Folgen sind gleich: Gutachten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Pflichtversciherung, evtl. Urkundenfälschung (Kennzeichen), Fahren ohne BE. Bau für den TÜV um, danach eigenes Risiko.
MfG
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