hinteres Schutzblech | Simson Tüv? | 22.04.2004, 16:29 Uhr | | Hallo mitnannder,ich hab ne frage weiß jemand wie weit man die Schutzbleche kürzen kann,sodass sie noch Tüv gerecht sind? | | Re: hinteres Schutzblech | | 22.04.2004, 20:01 Uhr | | Hi alex,das Schutzblech kann man so weit kürzen,bis es für andere(hinter dir fahrende) zu dreckig wird!!! Fazit: Kürzer JA, aber nicht zu extrem!!!
| | Re: Re: hinteres Schutzblech | Rainer | 23.04.2004, 13:34 Uhr | | eigentl. darf man garnix ohne das der tüv seinen segen gibt,nichmal vergaser einstellen(Co-werte und co*g*)...das schutzblech des S51 Endurop war serienmäßig kürzer,wenn du rausfindest wieviel i es legal,der sabberlatz musss aber wieder dran!
| | Re: Re: Re: hinteres Schutzblech | Sportfreund | 23.04.2004, 15:08 Uhr | | Also ich hab mein Renn-Schutzblech von meiner M-Bude vor ca.2 Wochen eintragen lassen und es bedeckt die Hälfte des Rades. Vorgeschrieben ist, dass es das Rad bis 15cm über Radmittelpunkt bedeckt, also nicht wie viele gedacht haben bis zur Hälfte des Rades sondern fast über das ganze Rad drüber(da lohnt sich das Kürzen gar nicht). Ich hab einfach meinen absägten Teil von Schutzblech so zurecht geschnitten und unter meinem Rücklicht(an die Originalhalterung) befestigt, dass die 15cm (fast) eingehalten wurden und hab es anschließend eingetragen bekommen. Es wurde eingetragen: gekürztes Schutzblech, direkt über Rad befestigt; Radabdeckung gewährleistet. Also stand nichts von meinem 2. Teilschutzblech in den Papieren und so konnte ich den 2. Teil vom Schutzblech wieder abbauen und hab somit ein Rennschutzblech was das halbe Rad bedeckt eingetragen :-)
MfG
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